Gemeinsame Agrarpolitik: Alles neu?

Keno Westhoff
Bauernschaft Beckum.

Bauernschaft Beckum. Foto: Ralf Molke / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0).

Die Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union steht bevor. Der jetzige Förderzeitraum läuft aus und wird um den Förderzeitraum 2021–2027 erweitert. Im Auftrag von foodwatch hat Jana Hamdan, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim DIW Berlin, eine wissenschaftliche Arbeit über „Externe Kosten in der Landwirtschaft“ verfasst. Externe Kosten können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf das Gemeinwohl durch unternehmerische Aktivität bezeichnen. Die Studie bemängelt die mangelnde Einpreisung von externen Kosten in die GAP. Würde diese Einpreisung stattfinden, wäre die Preissteigerung für konventionelle tierische Produkte am höchsten, für biologisch erzeugte pflanzliche Produkte am geringsten.
Bislang baut die GAP auf zwei sogenannten Säulen auf. Die erste und größere Säule beinhaltet Direktsubventionen an Landwirt*innen, die über einen Hektarpreis berechnet werden. Es gilt: Je mehr Land ein*e Wirt*in bewirtschaftet, desto höhere Subventionen bekommt diese*r Landwirt*in auch. Zur ersten Säule gehören auch weitere Direktsubventionen für bestimmte Umweltleistungen, das sogenannte Greening. Dazu zählen Grünlanderhaltung, Flächennutzung im Umweltinteresse und die Diversifizierung der angebauten Pflanzenarten. Die zweite Säule soll ökologische Formen von Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung fördern.
In der Studie wird die mangelnde Berücksichtigung von externen Kosten in der GAP kritisiert. Im Moment würden die negativen Umwelt- und Gemeinwohlauswirkungen von der Allgemeinheit getragen, die Gewinne blieben privat. Aus diesem Grund wird eine Abschaffung der Direktzahlungen gefordert. Laut dem Deutschen Bauernverband (DBV) hat „die deutsche Landwirtschaft etwa 4 Milliarden Euro Mehrkosten durch höhere Umweltstandards im Vergleich zum Weltmarkt zu tragen“ und plädiert für eine Beibehaltung der Direktzahlungen. Ein Denken in globalen Dimensionen steht einer vorrangig regionalen und saisonalen Versorgung jedoch im Wege. Statt dem vollständigen Wegfall der Direktzahlungen würden beim DBV sogenannte „Eco Schemes“ diskutiert. Das sind leistungsbezogene Zahlungen, die in die beiden Säulen der GAP eingegliedert werden sollen. Zu förderungsfähigen Leistungen könnten nach einem Konzept von Verbänden aus Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Tierschutz (der DBV gehört nicht dazu) der „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung, Anbau von Leguminosen ohne Pflanzenschutzmittel und Düngung, extensive Weidehaltung, Brachen, Blüh- und Nützlingsstreifen, Lichtäcker und Streuobstwiesen“ gehören.

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