Das Deutsche Tierschutzbüro erstattet Strafanzeige gegen den Oldenburger Rinderschlachthof der Standard-Fleisch GmbH & Co. KG wegen „extremer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“. Der Organisation wurden versteckt gefilmte Aufnahmen zugespielt, auf denen unzureichende Betäubungen vor der Tötung und ein regelmäßiger Gebrauch von Elektroschockern zu sehen sind. Teilweise erfolgt die Tötung durch manuelles Abstechen, wonach die Rinder einem langen Todeskampf ausgesetzt waren. „Die Zustände auf den Aufnahmen sind erschütternd und zeigen Tierquälerei in extremen Ausmaßen. Der Schlachthof gehört unverzüglich geschlossen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen“, fordert Jan Pfeifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.
Am 5. November wurde Strafanzeige gegen den Betrieb bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet. Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn, die das Tierschutzbüro in diesem Fall vertritt, ordnet den Sachverhalt juristisch ein: „Die auf den Aufnahmen erkennbaren Sachverhalte sind vielfach nicht nur als Verstoß gegen die Schlachtverordnung, sondern auch als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit als Straftat zu bewerten. Die zuständigen Behörden müssen unverzüglich einschreiten, um diese tierschutzrechtlichen Missstände abzustellen.“